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Antwort auf Kommentare zu unserem Antrag “Trennung von Staat und Religion”

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Zu unserem Antrag zum Wahlprogramm mit dem Thema  „Trennung von Staat und Religion“ in der Initiative „gemeinsames Wahlprogramm“:

Wahlprogramm Initiative 2013

und als Einzelantrag zum BPT 3012.1:

https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP069

gab es kritische Anmerkungen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Modul 3 des Antrags. Dort steht: “Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind abzuschaffen”. Hier wurde kritisiert, dass der Bundestag zu einem solchen Eingriff kein Recht hätte, denn das sei Sache der Universitäten und fiele unter die Freiheit von Lehre und Forschung. Weiterhin wird in Modul 2 die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts gefordert. Dies tangiert Artikel 7 Abs.3 des Grundgesetzes. Damit wäre diese Forderung wahrscheinlich nur durch eine Grundgesetzänderung durchführbar, was auf die Kritik einiger Parteimitglieder stößt. Wir haben diese Argumente bereits bei der Formulierung des Textes ausführlich diskutiert und wären gerne auf die Anregungen im Vorfeld eingegangen, was aber aufgrund der verkürzten Fristen leider nicht mehr möglich war.

Ein Wahlprogramm gibt eine Richtung an, nicht den Weg. Es erklärt, wohin man will, es handelt sich um den Ausdruck eines politischen Willens. Es geht nicht um Schritt-für-Schritt-Anleitungen, überprüfte und verifizierte Prozesse und rechtliche Gutachten - das ist zwar für die Umsetzung notwendig, gehört aber nicht in ein Wahlprogramm. Vielmehr muss es sich auf die Ziele beschränken, auf das, was wir dem Wähler versprechen wollen. Nicht nur würde das Programm überlang, unverständlich und uninteressant werden, sondern es würde auch die Umsetzung derartig festgelegt, dass bei seiner Umsetzung kein Spielraum mehr bliebe und die Realisierung ernsthaft gefährdet wäre.

Zum ersten Kritikpunkt ist konkret anzumerken, dass der Bund jederzeit die Möglichkeit hat, ein Gesetz zur Trennung von Staat und Religion zu verabschieden, welches auch in das Recht der Universitäten eingreift. Die Freiheit von Lehre und Forschung wird gerade durch den Einfluss der Kirchen auf die Universitäten eingeschränkt. Die Lehre von Dogmen im Rahmen der Theologie ist das Gegenteil von Wissenschaft. Wenn man von der Behandlung des geschichtlichen und gesellschaftspolitischen Einflusses der Religionen absieht, ist die gesamte Theologie zutiefst unwissenschaftlich. Zur ausführlichen Argumentation siehe dazu auch z.B.:

http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2009/09/11/die-unvereinbarkeit-von-naturwissenschaften-und-religion/

und,

http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2009/04/23/warum-die-theologie-keine-wissenschaft-ist/

Es geht also einerseits darum, Wissenschaft und Lehre vor dem Einfluss irrationaler, dogmatischer Ideologien zu schützen und andererseits darum, die staatliche Finanzierung der Ausbildung von Vertretern bevorzugter Religionen abzustellen. Unser Antragstext wird in den betreffenden Punkten folglich nicht geändert.

die AG Humanistischer Laizismus


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