Zu unserem Antrag zum Wahlprogramm mit dem Thema „Trennung von Staat und Religion“ in der Initiative „gemeinsames Wahlprogramm“:
und als Einzelantrag zum BPT 3012.1:
https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP069
gab es kritische Anmerkungen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Modul 3 des Antrags. Dort steht: “Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind abzuschaffen”. Hier wurde kritisiert, dass der Bundestag zu einem solchen Eingriff kein Recht hätte, denn das sei Sache der Universitäten und fiele unter die Freiheit von Lehre und Forschung. Weiterhin wird in Modul 2 die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts gefordert. Dies tangiert Artikel 7 Abs.3 des Grundgesetzes. Damit wäre diese Forderung wahrscheinlich nur durch eine Grundgesetzänderung durchführbar, was auf die Kritik einiger Parteimitglieder stößt. Wir haben diese Argumente bereits bei der Formulierung des Textes ausführlich diskutiert
.
Zum ersten Kritikpunkt ist konkret anzumerken, dass der Bund jederzeit die Möglichkeit hat, ein Gesetz zur Trennung von Staat und Religion zu verabschieden, welches auch in das Recht der Universitäten eingreift. Die Freiheit von Lehre und Forschung wird gerade durch den Einfluss der Kirchen auf die Universitäten eingeschränkt. Die Lehre von Dogmen im Rahmen der Theologie ist das Gegenteil von Wissenschaft. Wenn man von der Behandlung des geschichtlichen und gesellschaftspolitischen Einflusses der Religionen absieht, ist die gesamte Theologie zutiefst unwissenschaftlich. Zur ausführlichen Argumentation siehe dazu auch z.B.:
und,
http://giordanobrunostiftung.wordpress.com/2009/04/23/warum-die-theologie-keine-wissenschaft-ist/
Es geht also einerseits darum, Wissenschaft und Lehre vor dem Einfluss irrationaler, dogmatischer Ideologien zu schützen und andererseits darum, die staatliche Finanzierung der Ausbildung von Vertretern bevorzugter Religionen abzustellen.
die AG Humanistischer Laizismus